Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
Hauptstraße Martinsthal
Kelterhaus oder Scheune des 17./18. Jhs. Das regelmäßige, handwerklich qualitätvolle Eichenholzgefüge ist weitgehend im Originalzustand erhalten. Die Lehmgefache wurden teilweise durch Backsteine ersetzt. An der Giebelseite sind außermittig die Toreinfahrt und ein kleinerer Eingang, beide mit zweiflügeligen Holztoren, angeordnet. Damit unterscheidet sich die relativ kleine Scheune von den üblicherweise größeren, quererschlossenen Scheunen. Als Kelterhaus bzw. Wirtschaftsgebäude für landwirtschaftlichen Nebenerwerb ein hier früher weitverbreiteter, aber in wohlerhaltenem Zustand inzwischen selten gewordener Bautyp; letzter Rest der ehemaligen Scheunenzeile in der Kirchstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |