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Giebelständiges Wohnhaus mit straßenseitigem Krüppelwalm. Über hohem Massivsockel mit rundbogigem Kellereingang eingeschossiger verputzter Fachwerkbau des 18. Jhs. Seitlicher Hof mit Mauereinfriedung, Torbau aus massiven Mauerpfeilern mit ziegelgedeckter Verdachung. Vielleicht nach altem Vorbild erneuertes hölzernes, im oberen Bereich vergittertes Hoftor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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