Hauptstraße 6/8
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Erbach
  • Hauptstraße (Erbach) 6
  • Hauptstraße (Erbach) 8
Flur: 27
Flurstück: 543, 544

Ehemals Emmelhainz''sches Haus, 1720 erbaut bzw. umgebaut und erweitert durch die Familie Birkenstock. Weitere Besitzer: Kesting, Hessen-Rheinfelsischer Hofgerichtsrat; Weinhändler Beck, Frankfurt; 1844 Emmelhainz, Winzer (Familie seit 1413 in Frauenstein, seit 1596 in Erbach genannt).

Stattliches, langgestrecktes Gebäude, aus ehemals zwei Häusern entstanden. Erdgeschoss massiv, Obergeschoss ursprünglich aus Sichtfachwerk, auf abgerundeter Schwelle leicht vorkragend; Mannfiguren mit Knaggen teilweise erhalten. Im 18. Jh. durch konstruktives, ehemals verputztes Fachwerk mit regelmäßiger Fensterstellung ersetzt. Eingangsbetonung durch profilierte Ohrenumrahmung mit Wappenkartusche und Oberlicht aus Sandstein. Gute verzierte Haustür des ausgehenden 18. Jhs. mit zwei Flügeln unterschiedlicher Breite. Im Zuge des Straßenausbaus wurde der repräsentative Treppenaufgang aus Sandstein zwischen in Voluten auslaufenden Wangen entfernt und die Treppe mit Tür zurückverlegt. Daneben ein rundbogiger Kellereingang. Das Dach schließt nach Westen als Walm, nach Osten als Krüppelwalm ab. Ehemalige Einzelgauben wurden in jüngerer Zeit zu breiten Schleppgauben zusammengefasst. Der langgestreckte Bau stellt ein wichtiges raumbildendes Element im Straßenzug dar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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