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Traufständiges Fachwerkwohnhaus des 17. Jhs. oder früher, verputzt, mit überbauter Hofdurchfahrt. Eine ungewöhnliche, kleinteilig-verschachtelte Gebäudeform ergibt sich durch das zweifach vorspringende Obergeschoss bei gestaffelter Traufhöhe. Anstelle der jetzigen großen Fensteröffnung enthielt das Erdgeschoss früher die Eingangstür und ein Fenster. Rest der ältesten Bebauung an der Ortsdurchfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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