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Schlichter Traufenbau des 18. Jhs., verputzt, langgestreckt über sieben Achsen. Das Erdgeschoss wurde durch einen modernen Ladeneinbau stark verändert. Im Inneren soll eine bauzeitliche Treppe mit geschnitzten Balustern erhalten sein. Als wichtiger Bestandteil der geschlossenen Straßenwand besitzt das Wohnhaus besonderen städtebaulichen Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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