Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Fragment eines rundbogigen Pfortengewändes aus Sandstein in der Einfriedungsmauer des heute unbebauten Grundstückes neben der Pfarrkirche. Das ehemaliges Scheitelstück enthält ein Doppelwappen und die Jahreszahl 1702. Hier war der Standort des sogenannten Altaristenhauses, das bei der Errichtung des Chores der Pfarrkirche (1721-1723) abgebrochen wurde. Es diente den Frühmessern und in früheren Jahren auch den Altaristen als Wohnung. Der von dem Abbruch nicht betroffene Keller wurde bis in die 1970er Jahre als Weinkeller für die Erträge des Pfarrgutes verwendet. Das über dem Kellergewölbe aufgeschüttete Erdreich wurde danach planiert und als Garten genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |