Hauptstraße 44
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Erbach
  • Hauptstraße (Erbach) 44
Flur: 27
Flurstück: 397

Fragment eines rundbogigen Pfortengewändes aus Sandstein in der Einfriedungsmauer des heute unbebauten Grundstückes neben der Pfarrkirche. Das ehemaliges Scheitelstück enthält ein Doppelwappen und die Jahreszahl 1702. Hier war der Standort des sogenannten Altaristenhauses, das bei der Errichtung des Chores der Pfarrkirche (1721-1723) abgebrochen wurde. Es diente den Frühmessern und in früheren Jahren auch den Altaristen als Wohnung. Der von dem Abbruch nicht betroffene Keller wurde bis in die 1970er Jahre als Weinkeller für die Erträge des Pfarrgutes verwendet. Das über dem Kellergewölbe aufgeschüttete Erdreich wurde danach planiert und als Garten genutzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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