Rathausstraße 2 und 4
Rathausstraße 4, Hauskapelle, ehem. Altarwand
Rathausstraße 4, Hauskapelle
Rathausstraße 4, Hauskapelle, Decke
Kartusche im Tor
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Erbach
  • Rathausstraße 2
  • Rathausstraße 4
Ehemalige Frühmesserei
Flur: 27
Flurstück: 734, 736

Der um 1682 vermutlich von Mainzer Kartäusern errichtete Hof wurde 1713 von diesen erweitert und um die Mitte des 18. Jhs. von der seit 1615 in Erbach ansässigen, 1770 aufgehobenen Mainzer Jesuitenniederlassung übernommen. 1782 versteigert und geteilt; die Südhälfte ging an Caspar Haar/Kaspar Herr, vor 1822 (vielleicht 1815) an Johann Basting und verblieb im Besitz dieser Familie bis ins späte 20. Jh. Seit 1835 war, wohl im Nordflügel, die Frühmesserei untergebracht.

Symmetrische Anlage aus zwei nahezu gleichartigen, traufständigen Bauten mit massivem Erdgeschoss, Fachwerkobergeschoss und nach außen abgewalmtem Satteldach, verbunden durch ein gemeinsames Rundbogentor. Die Wappenkartusche im Keilstein trägt die Inschrift „1713 CM", der hofseitige Kellereingang des Nordflügels die Bezeichnung 1682 CM (Initialen mit Kreuz wie am ehemaligen Kartäuserhof in Hallgarten, Niederwaldstraße). Die beiden Hauptgebäude von drei bzw. vier Achsen Länge bestehen im Obergeschoss aus qualitätvollem, regelmäßigem Fachwerk der Zeit um 1713 mit einheitlicher Brüstungszier aus ausgesparten Rauten, die an dem älteren Nordflügel infolge nachträglicher Fenstervergrößerung nicht vollständig erhalten sind. Weiter südlich schließt sich ein eingeschossiges Nebengebäude mit Rundbogenöffnungen an; ein Türgewände mit Inschrift „H 1815 B".

In Wohnhaus Nr. 2 (Nordflügel) sind Teile der Innenausstattung erhalten (Treppe, Türen); eine zugehörige ehemalige Kelterhalle wurde nach Umbau (Entfernung der hölzernen Mittelstütze) in den Wohnbereich einbezogen.

Hauskapelle

Ein zurückliegender, vor Mitte des 18. Jhs. nachträglich über den Hof gespannter Verbindungsbau mit Fenster in geschweifter Ohrenumrahmung enthält im Obergeschoss die reich ausgeschmückte ehemalige Hauskapelle. Wand und Decke tragen ausgezeichnete Stuckdekorationen mit Rocaillen, bezeichnet 1746, bemalte Wand- und Deckenfelder sowie eine niedrige Holzvertäfelung mit Bemalung. Hier allegorische Darstellung von Lastern und Tugenden sowie das Jesuitenemblem. Das Gemälde im Deckenspiegel zeigt das Motiv „Errettung einer Seele", die seitlichen Wandbilder „Verkündigung" und „Fischer", der Türaufsatz eine ruhende Gestalt, vielleicht den hl. Hieronymus.

Künstlerisch, orts- und baugeschichtlich bedeutender, straßenbildprägender Komplex; in jüngerer Zeit durch unterschiedliche Fassadenbehandlungen der Haushälften in seiner ursprünglich einheitlichen Wirkung gestört.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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