Wallufer Straße 17
Wallufer Straße 17
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Wallufer Straße 17
Haus Rheinblick
Flur: 20
Flurstück: 140/4, 191/140

Begonnen durch Dr. Magdeburg, dann als Villa Steffens 1920 erbaut, Bauherr: Steffens (Berlin), Architekt: Hermann Muthesius. 1930 Eigentümer Reinhardt Steffens. Garten: Entwurf Fritz Encke, Gartenbaudirektor, Köln; Ausführung: Goos & Könemann, Niederwalluf.

Großzügige, repräsentative, formal strenge Villa im „englischen Stil" aus steinsichtigem Bruchsteinmauerwerk mit Schieferdächern. Zweigeschossiger, symmetrischer Hauptbau mit eingeschossigem Anbau nach Westen. Über einer an der Hangkante hochaufragenden Terrasse erheben sich an der rheinseitigen Hauptfront zwei Giebel mit zweigeschossigen Erkern, dem Mitteltrakt sind ein breiter Balkon bzw. ein Dachaustritt über der Traufe vorgelagert. Alle Brüstungen bestehen aus ornamental durchbrochenen Werksteinteilen, die dem Bau zusätzliche Massivität verleihen. (Balkon verändert, Brüstungen teilweise durch moderne Betonfertigteile ersetzt). Die Innenausstattung (Holzvertäfelung, Stuck) teilweise erhalten. Beispielhaft zeigt der späte Bau des durch seine Berliner Landhäuser bekanntgewordenen Architekten und Mitbegründers des Werkbundes „die Verbindung von Natürlichkeit und Zweckmäßigkeit", wie er sie im englischen Landhaus verwirklicht sah.

Die geometrisch angelegte, in ihren Grundzügen weitgehend erhaltene Gartenanlage folgt ebenfalls dem von Muthesius in seinem Werk „Das englische Landhaus" beschriebenen Ziel der „innigen Anpassung an die Natur mit dem Bestreben, Garten und Haus zu einem einheitlichen, engverschmolzenen Ganzen zu machen".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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