Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im frühen 19. Jh. über älterem Keller teils massiv, teils aus verputztem Fachwerk errichtetes Wohnhaus. Ursprünglich schlichter, gestreckter Traufenbau mit Krüppelwalmdach, gegen Ende des 19. Jhs. historistisch überformt. Der durch Grundstücksverkäufe in Wiesbaden zu Wohlstand gekommene Bauherr Heinrich Kimmel ließ das Wohnhaus durch Zutaten im Stil der Neorenaissance verändern. Ein auskragender Balkon mit Beschlagwerksbrüstung und Giebelzwerchhaus hebt zwei Achsen gegenüber der Einmündung der Antoniusgasse hervor, von wo ein Giebelzwerchhaus in lebhaft geschweifter Silhouette mit Kugelaufsätzen einen Blickfang darstellt. Darunter rundbogiger Eingang in profiliertem Sandsteingewände. Der Zierrat des Erkers aus Blech imitiert Sandstein. Die südliche Gebäudeecke wird durch einen turmartigen Anbau mit Pyramidendach und hohem Aufsatz gekrönt. Gauben mit spitzen, geschwungenen Dächern und Knaufaufsätzen vervollständigen die pittoreske Erscheinung.
Im Inneren an Ausstattung erhalten: Im Eingangsbereich Terrazzoboden mit Kleinmosaik; Treppe ab Obergeschoss noch mit gusseisernem Geländer; einzelne Räume mit Holzvertäfelung, weit heruntergezogene Fenster über Holzbrüstungen, Rest farbiger und geätzter Verglasung, Parkett- und Dielenböden. Älterer Keller (vorher Weinkeller) mit gedrücktem Tonnengewölbe in Korbbogenform, südlich davon jüngerer Kelleranbau mit preußischen Kappendecken. Im Straßenbild auffallender Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |