Martinsthaler Straße 3
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Rauenthal
  • Martinsthaler Straße 3
Rathaus
Flur: 26
Flurstück: 40/3

Prominenter Fachwerkbau an der westlichen Ecke des Kirchenvorplatzes, erbaut 1565 (d), mit rückwärtigem Anbau von 1591 (d). Über hohem, massivem Erdgeschoss leicht vorkragendes Obergeschoss. Die ursprünglich mit einem Mittelerker geschmückte Giebelseite zeichnet sich durch reiches Zierfachwerk mit geschnitzten Knaggen, Streben und Brüstungsformen aus. Damit steht der Bau in einer Reihe mit den ebenfalls auf das 16. Jh. zurückgehenden, schmuckreich gestalteten Fachwerkrathäusern von Geisenheim (nicht erhalten) und Martinsthal. Am Eckpfosten zwei geschnitzte Wappenschilde und Jahreszahl 1761. Diese (aufgemalte) Jahresangabe bezieht sich vermutlich auf einen Umbau. Im 18. Jh. wurden, unter Auswechslung von Fachwerkhölzern des Obergeschosses, die Fenster vergrößert und in Achsen angeordnet. Nur die Bundpfosten mit Streben bzw. zwei traufseitige (wiederverwendete) Streben sind als Reste des ursprünglichen Sichtfachwerks erhalten. Die westliche, unansehnlichere Traufseite ist nach Abbruch eines älteren Nachbargebäudes (alte Schule) freigestellt. Im Erdgeschoss befand sich bis in jüngere Zeit die Spritzenhalle mit oben vergittertem hölzernem Tor. An der Erdgeschosswand Gedenktafel für Johann Georg Hofmann, Bürgermeister und Organist in Rauenthal (1653-1725), 1885.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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