Pestkreuz
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Rauenthal
  • Gartenstraße
Pestkreuz
Flur: 33
Flurstück: 69/6

Das im Volksmund als Pestkreuz bezeichnete Kruzifix von 1786 wurde 1852 auf einen Gemeinderatsbeschluss hin an den jetzigen Standort versetzt. Hier wurden außerhalb des Dorfes bei einer Epidemie im 19. Jh. Bestattungen vorgenommen, da der Friedhof nicht ausreichte. Auf dem Sockel Spruchinschrift mit Nennung der Stifter: „..VON REIMUNDUS PFEIFFER UND SEINE EHELICHE HAUSFRAU MARIA CHRISTINA PFEIFERIN GEBOHRENE SCHOFFER HAT FERTIGEN LASSEN ANNO 1786."


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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