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Zum Eltzer Hof gehöriger Wirtschaftshof des 18. Jhs. Zwei kleine, eingeschossige Wohnbauten bilden mit Nebengebäude und Scheune eine planmäßig rechtwinklige Anlage. Zwischen den beiden symmetrisch angelegten, traufständigen, verputzten Wohnhäusern aus Bruchsteinmauerwerk mit Sandsteingewänden, Fachwerkgiebeln und Krüppelwalmdach flankieren zwei hohe, gequaderte Torpfosten aus Sandstein die Hofdurchfahrt. Scheune oder Kelterhaus aus Bruchsteinmauerwerk mit hohem Krüppelwalmdach. In der anschließenden Gartenmauer eine Tordurchfahrt zwischen Sandsteinpfosten, darauf wappentragende Löwen. Der Garten wird zum Rhein hin durch die ehemalige Stadtmauer begrenzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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