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Weitgehend freistehendes, giebelständiges, schlichtes Wohnhaus der Zeit um 1800 mit Satteldach und verschieferter Traufseite. Die Giebelfront mit drei regelmäßigen Fensterachsen war ursprünglich verputzt oder verschiefert; erst in jüngerer Zeit wurde das rein konstruktive Fachwerk freigelegt. Teile der dem Hof zugehörigen Einfriedung mit eisernem Gitterzaun sind erhalten, nicht jedoch die ehemaligen Sandsteintorpfosten mit Tor.
Bestandteil der historischen Bebauung im Umkreis der Pfarrkirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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