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Der Flurname "Der Hof" zeigt an, daß die beiden benachbarten Hofreiten (Nr. 22 und 24) ursprünglich wohl einen einzigen bedeutenden Hubenhof gebildet haben. Das zweistöckige Wohnhaus ist ein ansehnlicher, holzverschindelter Fachwerkbau auf massivem Kellersokkel, im Scheitel des Kellerportals das Hauszeichen mit zwei Fässern und dem Erbauungsdatum 1825. Bauwerk von solider handwerklicher Qualität mit Zahnschnittgesims an der Traufe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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