Luftbild von Norden (Foto: Garth und Sbrisny)
Rotes Häuschen
Schwarzes Häuschen
unteres Tor
Steinbergmauer
Paulinenberg
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Hattenheim
  • Steinberg
  • Steinbergswiese
Steinberg (Sachgesamtheit)
Flur: 5
Flurstück: 3/1, 58/2, 59/3, 59/4, 60/3, 60/4, 60/5

Seit dem 12. Jh. wurde durch die Eberbacher Zisterziensermönche auf klosternahem Gelände durch gezielte Landkäufe und Rodungsarbeiten ein zusammenhängendes Areal kultivierbaren Weinbergslandes erschlossen. Der nach seinem steinigen Schieferboden benannte Steinberg wird bereits im Güterverzeichnis des Klosters Eberbach von 1211 erwähnt. Gleichzeitig entstand zu dessen Bewirtschaftung am Südrand der Neuhof. Mit Aufhebung des Klosters nach 1803 gingen Steinberg und Neuhof in Staatsbesitz über. Die seit Mitte des 13. Jhs. fast unveränderte Fläche in von etwa 27 ha in südwestlicher Hanglage wurde mit dem Paulinenberg südlich des Neuhofes 1836 letztmalig auf ca. 31 ha erweitert. Sie ist von einer fast 3 km langen Mauer umgeben, die 1761-66 durch Abt Adolph Werner von Salmünster errichtet wurde, wie sich aus entsprechenden Inschriften und Wappenkartuschen ergibt. Die zum Schutz vor Dieben und Tieren aus verputzten Bruchsteinen errichtete Weinbergsmauer, die gleichzeitig Kaltluft abhält und das Kleinklima verbessert, enthält neben vier barocken Torbauten als weitere Öffnungen Pforten, Durchlässe für Bäche und neue Einfahrten. Große Teile sind in traditioneller Art mit Schiefer gedeckt. Im Gelände sind zwei (von ehemals drei) Weinbergshäuschen erhalten.

Der aufgrund seiner seit dem Mittelalter bekannten und urkundlich belegten Geschichte sowie einer stetigen Nutzungskontinuität einmalige Weinberg kann als eine der Keimzellen der Rheingauer Weinkultur gelten, die durch planmäßige klösterliche Maßnahmen zur Landnutzung maßgeblich begründet und entwickelt wurde. In privilegierter Lage sind hier auch heute noch die großräumigen Beziehungen zu dem nördlich davon in einem Taleinschnitt gelegenen Kloster wie zu den umliegenden ehemaligen Klosterhöfen (Hallgarten, Reichartshausen, Drais) in der offenen Landschaft erfahrbar.

Der Steinberg gilt als eine der besten Weinlagen des Rheingaues. Unter den herausragenden historischen Weinlagen (wie dem Johannisberg und Kiedricher Gräfenberg) kommt dem Steinberg eine Sonderstellung zu; schon früh erlangten die hier angebauten Weine überregionale Qualität und Berühmtheit. Besonders hoch ist die landschaftlich ungestörte Situation mit dem weithin in der Landschaft sichtbaren Mauerverlauf zu werten.

Schwarzes Häuschen

aus der Mitte des 19. Jhs.; achteckig, verschiefert, mit schiefergedecktem Zeltdach und Rundbogenfenstern.

Rotes Häuschen

Um 1900 errichtetes Schutzhäuschen aus Fachwerk.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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