Hauptstraße nach Süden
Martinsthal Ortsmitte
Abgang zum Wallufbach
Hauptstraße, nördlicher Ortseingang nach Süden
Hauptstraße nach Norden
Hauptstraße 30/32
Hauptstraße ab Ortsmitte nach Norden, Westseite
Hauptstraße 20
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Martinsthal
  • Gesamtanlage
Hauptstraße Martinsthal

Parallel zum Wallufbach zieht sich die Hauptstraße als Ortsdurchfahrt durch den in Talrichtung langgestreckten Ortskern, beidseitig gesäumt von teilweise eng gedrängter, überwiegend traufständiger Bebauung, die einen schmalen, geschlossenen Straßenraum definiert. Eine Unterbrechung entsteht nur an der Einmündung der Schiersteiner Straße, wo in der Ortsmitte ein kleiner Platz das Zentrum mit dem ehemaligem Rathaus – jetzt Gasthaus Krone – bildet. Dieses Gebäude fällt sowohl durch seine exponierte Stellung als auch sein außerordentlich reiches Fachwerk mit Eckerker im Straßenbild besonders auf. Die sonstige Bebauung ist durchweg kleinteilig und schlicht. Fachwerk wurde – so vorhanden – überwiegend verputzt oder mit neueren, teilweise unpassenden Materialien verkleidet. Anhand der Hausformen, teilweise mit überstehendem Obergeschoss und steilem Satteldach, kann bei einigen Bauten (Nr. 12, 18, 20, 37, 45) auf eine bis in das 16. Jahrhundert zurückreichende Entstehung mit entsprechendem Fachwerk geschlossen werden. Die jüngeren Bauten des 19. Jahrhunderts fügen sich unauffällig in die Umgebung ein.

Während die Hauptstraße nicht mehr den ursprünglichen Belag zeigt, ist am halbseitig abgetreppten Abgang zum Wallufbach zwischen den Häusern Nr. 5 und 7 eine großformatige ältere Pflasterung erhalten.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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