Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ehemaliger Wirtschaftshof des Klosters Eberbach, 1163 erstmalig als cellarium (Kellerei) erwähnt; wie Reichartshausen auch Stapelplatz für den Weintransport auf dem Rhein. Der Name soll sich von triesch – wasserreiche Stelle – herleiten (andere Deutungen führten ihn wohl fälschlich auf den römischen Personennamen Drusus zurück). Das sumpfige Gelände, eine Schenkung des Mainzer Erzbischofs Markolf von 1141, wurde durch umfangreiche Erdarbeiten bebaubar gemacht, das Areal der Grangie durch Schenkungen und Ankäufe über den gesamten westlich von Eltville gelegenen Gemarkungsbereich erweitert. Nach Zerstörung im 30jährigen Krieg wurde der Hof neu erbaut. 1803 gelangte er als Schenkung des Fürsten Friedrich August von Nassau-Usingen an den Freiherrn von Gagern, durch Verkauf 1815 an den Eltviller Amtskeller Herber, 1828 an Freiherr von Bodelschwingh-Plettenberg. Danach Familienbesitz des Freiherrn von Knyphausen.
Außerhalb von Eltville, am östlichen Rand von Erbach, ehemals frei in der Landschaft gelegene, jetzt im Norden und Westen an Neubaugebiete grenzende Gutsanlage. Das Hofhaus innerhalb des weiträumigen, rechteckigen, von einer Mauer umgebenen Hof- und Gartenbereichs entstand 1727 nach Entwurf des aus Walluf stammenden Eberbacher Klosterarchitekten P. Bernardus Kirn. Schlichter zweigeschossiger Massivbau mit nach einer Seite ganz, nach der anderen halb abgewalmtem Schieferdach mit kleinen Gauben. Regelmäßige Gliederung in 11 Fensterachsen, leicht außermittiger Eingang. Im Inneren der Diele alter Bodenbelag aus roten und weißen Sandsteinplatten.
Westlich des Hauptgebäudes kleine quadratische Remise mit Walmdach, sog. Kohlenhaus, massiv, ebenfalls aus dem 18. Jh. stammend. An der Nordostecke des Grundstückes das winkelförmige Kelterhaus aus dem Anfang des 19. Jhs.; der Mittelrisalit war (nach Inv. 1965) früher durch ein Giebeldreieck abgeschlossen. Das Gebäude wurde kürzlich modern umgestaltet. Die übrigen Wirtschaftsgebäude jünger. Das eingefriedete Gutsgelände ist teils parkartig angelegt, teils mit Weinstöcken besetzt. Ein Teich mit Wasserlauf soll noch auf die Ursprungszeit des Hofes zurückgehen. Vor dem Haus zwei barocke Sockel für Figuren, ehemals Allegorien der vier Jahreszeiten (kriegszerstört), eine davon teilweise erhalten und modern ergänzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |