Hollerstrauch
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Hollerstrauch
Jüdischer Friedhof
Flur: 24
Flurstück: 366/212

Neben dem seit 1847 in Oestrich bestehenden allgemeinen Friedhof für die jüdischen Gemeinden von Eltville, Oestrich und weiteren angeschlossenen Orten, entstand vor 1900 der wesentlich kleinere Friedhof von Eltville. Dafür kaufte 1894 die israelische Kultusgemeinde einen Acker neben dem 1872 ausgelagerten Gemeindefriedhof an.

Obwohl auch Bewohner der Nachbarorte zur jüdischen Gemeinde Eltville zählten, blieb der Friedhof relativ klein, da die meisten Bestattungen nach wie vor auf dem zentralen Oestricher Friedhof stattfanden. Die Anzahl der israelitischen Familien in Eltville bewegte sich im 19. Jh. zwischen 18 (1841) und 6 (1865), 1900 wurden noch 49 jüdische Einwohner gezählt.

Mit seiner Mauereinfriedung grenzt der jüdische Friedhof unmittelbar an den christlichen und ist durch einen eigenen Eingang mit schmiedeeisernem Tor zugänglich. Einige Grabsteine sind erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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