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Rheinseitiger Torturm der ab 1332 errichteten Stadtbefestigung. 1751 durch Anselm Casimir von Eltz von der Stadt erworben, wurde er in den angrenzenden Eltzer Hof einbezogen, mit neuem Fenstereinbruch versehen und im 19. Jh. um ein Geschoss mit steilem Walmdach erhöht. In der spitzbogigen Durchfahrt Kreuzgewölbe auf gekehlten Rippen; Schlussstein mit Stadtwappen. Die eigentümlich gebrochene Form der südlichen Rippenanfänger sollte das Öffnen des Tores ermöglichen. Im Obergeschoss ebenfalls ein Gewölbe. An der Südseite zwei Spitzbogenblenden, darin links das Mainzer Rad, rechts Wappenschild des Erzbischofs Heinrich von Virneburg, Erbauer der Stadtbefestigung. Über der Durchfahrt ein reichverzierter schmiedeeiserner Balkon von 1738, gleich dem des Ostflügels des Eltzer Hofes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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