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Biedermeierliches Wohnhaus aus der 1. Hälfte des 19. Jhs., ähnlich Hauptstraße 5; möglicherweise auch ein im Kern älterer, dann umgestalteter Bau. Über hohem Keller massive Erdgeschoss- und Giebelwände, Obergeschoss der Traufseite aus verputztem Fachwerk. Flachgeneigtes Walmdach, über der Langseite ein Dreiecksgiebel mit Rundbogenfenster. Ursprünglich acht Fensterachsen. Durch die nachträgliche Einteilung mit zwei Eingängen und Vermauerung von Öffnungen wurde die ehemalige Fassadensymmetrie gestört. Kleiner, durch eine Mauer abgeschlossener Vorgarten, darin die Freitreppe zum hochgelegenen Eingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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