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Das in der 1. Hälfte des 18. Jhs. erbaute Haus gehörte im 19. Jh. zeitweilig zum benachbarten Hof Wachendorff als Wohnhaus der dortigen Hofleute. Schmales, dreigeschossiges, traufständiges Wohngebäude aus Fachwerk mit Fenstern in Ohrengewänden. Städtebaulich wichtiges Element als Bestandteil der geschlossenen Zeile in der Hauptstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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