Mariannenau, Gutshof
Mariannenaue 1
Zeichnung Goethe 1896
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Erbach
  • Mariannenaue 1
Gutshof Mariannenaue
Flur: 23
Flurstück: 34/8

Die Mariannenaue bestand ursprünglich aus drei Auen, die durch Anschwemmung zusammenwuchsen. Wechselnde Bezeichnungen spiegeln unterschiedliche Besitzverhältnisse wieder: Zunächst bekannt als Mönchsau, hieß sie nach Erwerb durch Graf Clemens August von Westfalen 1801 Westphälische Au. Nach dem Tod der Marianne von Preußen (†1896), die das Gut Reinhartshausen 1855 erworben hatte, erhielt die Insel auf Wunsch ihres Sohnes und Erben den Namen Mariannenaue. Bauten waren auf der Insel schon früher vorhanden.

Das Hauptgebäude des heutigen Gutshofes entstand gegen Ende des 19. Jhs. Auf dem höchsten Punkt der Insel gelegener, symmetrisch gegliederter, verputzter Backsteinbau mit flachgeneigten Satteldächern über H-förmigem Grundriss. Zwei zweigeschossige Seitenflügel rahmen einen etwas niedrigeren Mitteltrakt. Dieser enthält im höhergelegenen, über das von außen angehobene Bodenniveau ebenerdig zugängliche Erdgeschoss einen Kuhstall, darüber den Heuspeicher. Der großzügig bemessene, von Kreuzgewölben auf eisernen Säulen überspannte Stall zeigt in gutem Erhaltungszustand eine vollständige, für die Bauzeit moderne Ausstattung mit Futtergängen, beweglichen Eisengattern und an eine Wasserleitung angeschlossene Einzeltränken. An der Südseite schließt sich außen die ehemalige Jauchegrube an.

In den Seitenflügeln sind über Wirtschaftsräumen die Wohnungen der Gutsverwalter untergebracht. Weitere, wohl jüngere Stallungen und Remisen umstehen den westlich gelegenen, rechteckigen Wirtschaftshof. Das Hauptgebäude stellt ein herausragendes Beispiel für einen herrschaftlichen Ökonomiehof nach den Grundsätzen des Landbaus im späten 19. Jh. dar.

Die früher für Obstkulturen und als Viehweide, jetzt überwiegend für Weinbau genutzte, jedoch an den Rändern parkartig mit Baumpflanzungen gestaltete Insel bildete eine optische Fortsetzung der romantisch inszenierten Park- und Kulturlandschaft um den schlossartigen Herrensitz Reinhartshausen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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