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Drei Gütergrenzsteine mit Bezeichnung AE der Abtei Eberbach, 18. Jh.. 1. an der Nordostecke einer rechtwinklig angelegten Böschung, an der alten Wegeverbindung zwischen Kiedrich und Hattenheim. 2. In einer Böschung nahe dem Triftweg (liegend). 3. In derselben Böschung in Richtung Erbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |