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Zweistöckiges Wohnhaus einer dreiseitigen Hofreite, nach der Inschrift am Eckständer 1729 erbaut. Im Erdgeschoß einfaches, konstruktives Fachwerk, im streng dreizonig gegliederten Obergeschoß Mann-Figuren mit Gegenstreben, sehr starke, mit den Balkenköpfen verkämmte Schwelle. Qualitätvolles Fachwerkhaus mit Störungen im Fensterbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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