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Traufständiges Wohnhaus des 18. Jhs. mit massivem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss, einheitlich verputzt, mit verschiefertem Satteldach. Das Haus bildet mit Nr. 29 und 31 eine geschlossene Gruppe. Am Versprung zum Nachbarhaus schmale Hofdurchfahrt, über der das Obergeschoss vorkragt; daneben der Eingang. Gewände des Erdgeschosses aus Sandstein, Fenster in gleichmäßiger Reihe angeordnet. Ein winkelförmiger Anbau schließt den Hof zum benachbarten Gelände des Pfarrzentrums. Die Zeile ergibt eine schlichte, aber prägnante Straßenraumbegrenzung zwischen Marktplatz und Pfarrkirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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