Leinpfad östich von Eltville
Leinpfad, Durchlass Sülzbach
Leinpfad zwischen Eltville und Walluf
Leinpfad zwischen Eltville und Walluf, alte Trockenmauer
Leinpfad bei Walluf
Leinpfad östlich von Eltville, Pforte und Eisenring
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Leinpfad
  • Wallufer Straße
  • Rheinberg
  • Am Rheinufer
Leinpfad
Flur: 17, 18, 19, 20, 31, 33, 34, 41, 42, 43
Flurstück: 99/2, 44/1, 7/1, 151/2, 151/3, 4/7, 10/3, 82/2, 75/1, 61/1, 14/1

Leinpfad zwischen Eltville und Walluf mit Trockenmauern sowie Uferbefestigungen, Ausbauten und Steinsetzungen der Rheinregulierung und Rheinkilometrierung, durchgeführt unter Leitung der Königlichen Rheinstrom-Bauverwaltung Koblenz mit Unterbehörde in Wiesbaden (königlich-preußische Wasserbauinspektion Biebrich) zwischen 1851 und 1884.

Zwischen Walluf und Eltville zeigt der Leinpfad aufgrund der relativ steilen, seit dem 19. Jh. meist durch hohe Grundstücksmauern befestigten Uferformation noch weitgehend seinen ursprünglichen Verlauf, während an anderen Rheingauer Uferabschnitten der Gewässerrand starken Veränderungen unterworfen war. Seit Anbeginn der Nutzung des Rheins als Wasserweg waren die Treidel- oder Leinpfade zur Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs unerlässlicher Bestandteil der Rheinschifffahrt und wurden auch nach der Einführung der regelmäßigen Dampfschifffahrt 1827 noch zur Unterstützung nicht oder schwach motorisierter Schiffe sowie zur Uferkontrolle in Anspruch genommen. Systematische Uferbefestigungen zur Abwehr von Erosion und Sicherung der Fahrrinne wurden durch die Rheinstrom-Bauverwaltung durchgeführt. Zu den Ausbaumaßnahmen gehören Trockenmauern zur Befestigung des Steilufers außerhalb bebauter Grundstücke, Pflasterungen und Wegbefestigungen sowie zahlreiche, ursprünglich wohl in regelmäßigen Abständen (50 m ?) gesetzte Grenzsteine der 2. Hälfte des 19. Jhs. aus Sandstein, oben leicht abgerundet, mit Inschrift K. W. B. (Königlich-preußische Wasserbauinspektion Biebrich; siehe auch Einleitung Seite 47). Die überwiegende Anzahl der Steine wurde in jüngerer Zeit tiefer in den Boden versenkt, wodurch die Bezeichnung nicht mehr sichtbar ist. Hinzu kommen sporadisch vorhandene Kilometrierungssteine und Vermessungspunkte verschiedener Epochen. Östlich der Altstadt Eltville bzw. der Burg Crass liegt der Sülzbachdurchlass; die brückenartige Überwölbung der Bachmündung aus Bruchstein geht auf das 18. Jh. oder früher zurück.

Heute vermitteln der inzwischen aufgewachsene wasserseitige Weidenbesatz und die Eingrünung des vorher freigehaltenen Ufers einen optischen Eindruck vom Zeitraum seit der Nutzungsaufgabe des Leinpfades. Er stellt sowohl ein wichtiges Zeugnis der Wirtschafts- und Verkehrsgeschichte als auch ein bedeutendes Element der Rheinuferlandschaft dar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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