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Wohnhaus auf winkelförmigem Grundriss, ehemaliges Giebelhaus mit rückwärtig abgewalmtem Dach und südlichem Traufenanbau, dessen Giebel zur Rheinseite orientiert ist. Straßenfassade mit neuer Fachwerkvorblendung, jedoch in der Substanz erhaltener Kernbau aus dem frühen 17. Jh. (1613 d) mit Erweiterung um 1710 (d). Rundbogige Hofdurchfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |