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Bauantrag 1911, Landhaus für Georg Josef Kremer, Architekt: Georg Josef Kremer.
Die Zweiergruppe der vom selben Architekten erbauten Wohnhäuser Wörthstraße 1 und 3 zeichnet sich durch eine einheitliche Formensprache aus. Voluminöser eingeschossiger Eckbau mit verschnittenen Mansardwalmdächern, der östliche Giebel durch ein Schürzendach vom Erdgeschoss abgesetzt. Putzfassade mit abgesetzter Sockelzone, hochformatige Lochfenster mit Klappläden; die ursprüngliche Sprossengliederung nicht erhalten. An der Ostseite Putzapplikationen im Brüstungsbereich einer Veranda, ovales Putzmedaillon ohne Inschrift. An der Nordseite der Eingang mit Freitreppe und Vordach auf profilierten Holzstützen sowie vorgezogenes Erdgeschoss mit Austritt im Obergeschoss. Hier kleine Fensteröffnungen mit geschmiedeten Gittern. Verbindungsmauer zur Garage mit rundbogiger Öffnung. Ursprüngliche Einfriedung nicht erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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