Deckenmalerei
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
  • Wörthstraße 10
Flur: 26
Flurstück: 232/91

Bauantrag 1899, Bauherr: Leonhard, Architekt: Georg Josef Kremer. In der Grundform ähnlich dem Nachbarhaus Wörthstraße 8, jedoch im Grundstück weiter zurückliegend. Zweigeschossiger Bau in Renaissanceformen, die Südseite akzentuiert durch einen Risalit mit gestuftem, von Kugelaufsätzen geschmückten Blendgiebel. Fenster in profilierten Umrahmungen, im Obergeschoss mit Schulterbögen; Putzfassade mit Kantenbetonung. Im Inneren sind qualitätvolle Stuckdecken mit farbiger Malerei erhalten. Zugehöriger Garten mit Einfriedung aus Backsteinmauerwerk mit eisernem Gitterzaun. Eingangstor zwischen Pfosten auf der spitzen Ecke Schlittstraße; die diagonale Wegeführung führt zum Eingang an der Ostseite des Hauses. Der Garten in seiner ursprünglichen Anlage ist in den Grundzügen erhalten. Bestandteil des historistischen Ensembles in der Wörthstraße


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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