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Bertholdstraße 7-17
Drei Doppelhäuser an der Südseite der Bertholdstraße. Eingeschossige Arbeiterhäuser der Zeit um 1900 in einheitlicher Fluchtlinie auf kleinen Parzellen mit schmalen Vorgärten. Die jeweils spiegelsymmetrischen Bauten mit markanten Zwerchhausgiebeln unterscheiden sich bei ähnlichen Kubaturen durch ihre Fassadengestaltung. Nr. 7/9 und 11/13 mit Krüppelwalmen und Putzfassaden, 11/13 mit Fachwerkgiebeln, Nr.15/17 mit Ziegelverblendung. Ursprüngliche Einfriedungen aus Mauerwerk mit Eisenzäunen nur teilweise erhalten. Beispiel für kleinmaßstäblichen Siedlungsbau um die Wende zum 20. Jh.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |