Leinpfad bei Hattenheim nach Westen
Leinpfad bei Hattenheim nach Osten
Anlegestelle Hattenheim
Lade Kartenmaterial...
Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Hattenheim
  • Rheinwiese
  • Wallufer Straße
  • Käsbrett
  • Grünau
Leinpfad
Flur: 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 30, 31, 33, 34, 41, 42, 43
Flurstück: 82/30, 206/14, 91/2, 73/2, 74/10, 74/11, 245/12, 245/7, 99/2, 20/1, 44/1, 54/1, 7/1, 151/2, 11/2, 1/7, 1/8, 1/9, 2/10, 2/13, 2/15, 2/3, 38/1, 4/7, 4/8, 10/3, 10/4, 82/2, 82/3, 82/4, 75/1, 61/1, 14/1

Leinpfad mit Uferbefestigungen, Ausbauten und Steinsetzungen der Rheinregulierung und Rheinkilometrierung, durchgeführt unter Leitung der Königlichen Rheinstrom-Bauverwaltung Koblenz mit Unterbehörde in Wiesbaden (königlich-preußische Wasserbauinspektion Biebrich) zwischen 1851 und 1884, sowie Grünanlagen mit Denkmal und Baumpflanzungen. Zu den Flussregulierungsmaßnahmen zur Sicherung der Fahrrinne in der Gemarkung Hattenheim gehörte die Verlandung der Grünau mit systematischer Uferbefestigung zur Abwehr von Erosion, durchgeführt von der Rheinstrom-Bauverwaltung. Ausbau mit Pflasterungen, naturnaher Wegbefestigung sowie zahlreiche, ursprünglich in regelmäßigen Abständen gesetzte Grenzsteine, oben leicht abgerundet, mit Inschrift K. W. B. (Königlich-preußische Wasserbauinspektion Biebrich) der 2. Hälfte des 19. Jhs. aus Sandstein. Die überwiegende Anzahl der Steine wurde in jüngerer Zeit tiefer in den Boden versenkt, wodurch die Bezeichnung nicht mehr sichtbar ist. Hinzu kommt eine gepflasterte Anlegestelle(?) zwischen Graben- und Bachmündung. Der Leinpfad stellt sowohl ein wichtiges Zeugnis der Wirtschafts- und Verkehrsgeschichte als auch ein bedeutendes Element der Rheingauer Uferlandschaft dar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.