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Leinpfad mit Uferbefestigungen, Ausbauten und Steinsetzungen der Rheinregulierung und Rheinkilometrierung, durchgeführt unter Leitung der Königlichen Rheinstrom-Bauverwaltung Koblenz mit Unterbehörde in Wiesbaden (königlich-preußische Wasserbauinspektion Biebrich) zwischen 1851 und 1884, sowie Grünanlagen mit Denkmal und Baumpflanzungen. Zu den Flussregulierungsmaßnahmen zur Sicherung der Fahrrinne in der Gemarkung Hattenheim gehörte die Verlandung der Grünau mit systematischer Uferbefestigung zur Abwehr von Erosion, durchgeführt von der Rheinstrom-Bauverwaltung. Ausbau mit Pflasterungen, naturnaher Wegbefestigung sowie zahlreiche, ursprünglich in regelmäßigen Abständen gesetzte Grenzsteine, oben leicht abgerundet, mit Inschrift K. W. B. (Königlich-preußische Wasserbauinspektion Biebrich) der 2. Hälfte des 19. Jhs. aus Sandstein. Die überwiegende Anzahl der Steine wurde in jüngerer Zeit tiefer in den Boden versenkt, wodurch die Bezeichnung nicht mehr sichtbar ist. Hinzu kommt eine gepflasterte Anlegestelle(?) zwischen Graben- und Bachmündung. Der Leinpfad stellt sowohl ein wichtiges Zeugnis der Wirtschafts- und Verkehrsgeschichte als auch ein bedeutendes Element der Rheingauer Uferlandschaft dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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