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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Martinsthal
  • Die Walluf
  • Im Wiesenrech
  • Im Gebück
  • Auf der Rinn
Reste des Gebücks
Flur: 3, 4, 5
Flurstück: 317/2, 318/2, 319/2, 320/2, 321/2, 322/2, 323/2, 325/2, 326/1, 327/1, 328/1, 329/1, 330/1, 340/1, 341/1, 341/2, 341/3, 342/1, 343/1, 343/2, 345/2, 346/2, 348/1, 349/2, 355/1, 365/2, 366/1, 367/1, 367/2, 367/3, 368/1, 368/2, 370/1, 371, 372, 373, 374/1, 374/2, 375, 376, 377, 378, 379, 380, 383/1, 384, 385, 386, 387, 388, 389/1, 390/1, 391/1, 392/1, 393/1, 396/1, 397/1, 398/1, 399/1, 400/1, 401/1, 402/1, 403/1, 404/1, 405/1, 406/1, 407/1, 408/1, 409/2, 589/1, 589/10, 589/12, 589/13, 589/14, 589/15, 589/16, 589/17, 589/18, 589/19, 589/2, 589/20, 589/21, 589/22, 589/23, 589/3, 589/4, 589/5, 589/6, 589/7, 589/8, 589/9, 590, 605/357, 606/358, 607/359, 608/360, 680/331, 932/1, 932/10, 932/11, 932/12, 932/13, 932/14, 932/15, 932/16, 932/17, 932/18, 932/19, 932/2, 932/20, 932/21, 932/22, 932/23, 932/24, 932/25, 932/26, 932/3, 932/4, 932/5, 932/6, 932/7, 932/8, 932/9, 1042/10, 1042/11, 1042/26, 1042/28, 1042/29, 1042/5, 1042/6, 1042/7, 1042/8, 1042/9, 26/29, 26/30, 26/51, 26/53, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37/1, 38/1, 42/1, 43/1, 44/1, 45/1, 46/1, 48/1, 48/2, 49/1, 51/3, 52/1, 53/1, 54/1, 55/1, 58/2, 605, 125/10

Reste der als Gebück bezeichneten Rheingauer Landwehr im Walluftal im Bereich der Martinsthaler Gemarkung (Fluren Im Wiesenrech, Im Gebück und Auf der Rinn). Zu den Bestandteilen, die diese Situation südlich von Martinsthal prägen, gehören die Bachniederung mit Spuren des vermutlich im 18. Jh. künstlich an die westliche Talkante verlegten (in der Karte als Mühlbach bezeichneten) Bachlaufs sowie der erst im 20. Jh. in die Talmitte zurückverlegte und begradigte Wallufbach. Der Verlauf der bis ins 18. Jh. hinein erhaltenen Landwehr ist noch als teilweise durch Bewuchs gekennzeichnete Landschaftskante erkennbar. Die Ablesbarkeit dieser Strukturen im ehemals offenen Talgrund wurde durch Aufwuchs sowie Veränderungen des Terrains, auch im Zusammenhang mit dem Bau der B 42, stark reduziert. Der ursprüngliche natürliche Bachverlauf ist nur noch als Flurstück (Bach) erkennbar. Die in regelmäßigen Abständen an der Gebückkante angelegten Bollwerke sind vollständig verschwunden, allenfalls könnten im Boden noch Fundamentreste vorhanden sein. Die weitere Erforschung des Gebücks ist als Voraussetzung einer genaueren Kartierung unumgänglich.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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