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Ehemalige Brunnenfassung im Weinberg. Aus Werksteinen errichtetes Häuschen mit spitzbogig gewölbter Nische. Im Schlussstein Inschrift "Eltville Bornhäuschen 1915". Wahrscheinlich ersetzte hier das Brunnenhäuschen eine ältere Quellenfassung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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