L 3320 (Hattenheimer Hohl)
L 3320 (Hattenheimer Hohl)
Aufgang zum Weinberg (Hattenheimer Hohl)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Eltville
Hattenheim
  • L 3320
Eberbacher Straße
Flur: 9, 16
Flurstück: 212, 133/81

Alte, vielleicht im Ursprung vor- oder frühzeitliche Wegeverbindung von Hattenheim einerseits zum Kloster Eberbach, andererseits als Bestandteil der historischen Mapper Straße Teil eines sehr alten Fernweges. In unmittelbarer Nähe zum Ort schneidet er als Hohlweg tief in die Landschaft ein. Bereits in der Gemarkungskarte von 1750 wird er als Die Hohl bezeichnet. Hier sind die Böschungen zu den umgebenden Weinbergsflächen durch Bruchstein- und Backsteinmauern befestigt, die einzelne Pforten mit Treppenaufgängen als Zugänge zu den Weinbergen enthalten. Sie sind Bestandteil des Kulturdenkmals, weil sie einerseits den Weg frei halten, andererseits die Weinberge abstützen. Die Straße wurde um 1820 gepflastert und als Landstraße ausgebaut. Das Pflaster ist unter der Asphaltdecke erhalten. Straße und Mauern sind Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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