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Mit Kopfstein gepflasterter Abschnitt eines Weinbergwegs in der Lage Baiken, an der Hangseite begrenzt durch eine niedrige Bruchsteinmauer. Am unteren Ende Sockel eines Flurdenkmals, vielleicht ehemaliges Wegekreuz, mit neuerer Schrifttafel (Hinweis auf Lagenbezeichnung und Eigentümer). Zusammen mit der am oberen Ende stehenden Heiligenfigur des Franz Xaver prägnantes Element der Rheingauer Kulturlandschaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |