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Östlich des Schlosses Reinhartshausen gelegenes, nach Mitte des 19. Jhs. aufgestocktes und umgestaltetes Gebäude des ehemaligen Zehnthofs. Zweigeschossiges, giebelständiges, verputztes Wohnhaus mit rechtwinkligem eingeschossigem Anbau, der vor dem Bau der ev. Pfarrkirche zeitweilig als evangelischer Betsaal genutzt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |