Darmstädter Straße 255 (Foto: M. Göddel, LfDH)
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Dieburg
  • Darmstädter Straße 255
Ehem. Jagdhaus
Flur: 35
Flurstück: 1/2

Das als Jagdhaus errichtete Gebäude entstand 1924/25 für den jüdischen Kaufmann Karl Jacob Mayer, der das Haus seinem Jagdhüter Andreas Pertl zur Verfügung stellte. Mayer, der Pächter der gesamten Dieburger Hochwildjagd war, lebte in Darmstadt und Trier und war Ehrensenator der TH Darmstadt, Schatzmeister des Deutschen Roten Kreuzes und Persischer Generalkonsul. Wegen seines jüdischen Glaubens war Mayer im Januar 1933 zur Emigration gezwungen und das Haus fiel gemäß Pachtvertrag an die Stadt Dieburg, die es 1940 an private Eigentümer verkaufte. Neben der Wohnnutzung wurde das Gebäude ab 1932 auch als Gaststätte genutzt und war als Gasthaus "Zum Jagdhaus" viele Jahre beliebtes Ausflugsziel. In den Jahren 1939/40 wurde es als Vereinsheim der nationalsozialistischen Organisation KdF (Kraft durch Freude) genutzt.

Der in traditionellen Formen eingeschossig über einem massiven Kellergeschoss errichtete Bau zeigt im aufgeschobenen Satteldach auf beiden Seiten zweiachsige Zwerchhäuser mit Walmdächern und ist allseitig mit Holzschindeln verkleidet. Repräsentativ ausgebildet ist die zur Forstgartenschneise ausgerichtete Giebelseite durch Loggien im Erdgeschoss und im Giebeldreieck. Ein dekoratives Element bilden die aus Brettern gebildeten Pfosten und das streng geometrisch dazwischen gespannte Holzgeländer. Innovativ ist die außen verdeckte Konstruktion des Hauses, bei der es sich um eine frühe Systembauweise handelt. Zu vermuten ist, dass das Gebäude von der in Schlesien ansässigen Fertighausfirma Christoph & Unmack AG geliefert und erstellt wurde, damals die größte Fertighausfabrik Deutschlands in den Krisenjahren nach dem Ersten Weltkrieg. Möglicherweise spielte der bekannte, in Darmstadt ansässige Architekt Albin Müller eine vermittelnde Rolle, da er in den zwanziger Jahren mit der Fa. Christoph & Unmack zusammengearbeitet hat. Da sich das Haus heute noch im Originalzustand befindet, lässt sich die besondere Konstruktion mühelos im Inneren nachvollziehen. Sie bleibt im Wesentlichen sichtbar und ihre Elemente werden in ansprechender Weise zur Wand- und Raumgestaltung genutzt. Das Wohngebäude ist ein hervorragendes Beispiel der frühen Entwicklung des Holztafelbaus. Es ist wegen seiner ungewöhnlichen Konstruktion, seiner aufwändigen Gestaltung und seiner Einmaligkeit in der Region aus geschichtlichen, technischen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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