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Das straßenraumprägende Eckgebäude wurde Ende des 19. Jhs als giebelständiger Walmdachbau errichtet. Die zur Theobaldstraße hin orientierte Traufseite wird durch einen drempelartigen Fachwerkaufbau geprägt. Dominierend ist der zur Straßenecke hin ausgerichtete, verschindelte Erkervorbau mit hohem Pyramidaldach, der den Ladenzugang enthält sowie in Ober- und Dachgeschoss jeweils ein Fensterpaar. Der verputzte Bau mit durch Sandsteinquader betonten Gebäudekanten, dessen Fassaden durch Sandsteinlaibungen der weitgehend rechteckigen, nur im Erdgeschoss, den Erker flankierend, segmentbogigen Fenster geprägt wird, ist aus städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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