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Das zweigeschossige barocke Fachwerkgebäude zeigt sich heute in schlichter Gestaltung mit verputztem Erdgeschoss und verkleidetem Ober- und Dachgeschoss. Das mit dem hohen Giebel zur Straße hin ausgerichtete Wohnhaus wird traufseitig erschlossen und erhielt sekundär straßenseitig einen zweiten Zugang. Das bauzeitliche Fachwerkgefüge sowie ein Großteil der Fensteröffnungen sind erhalten, ebenso das barocke Dachwerk mit dominantem Teilwalm. Das auf annähernd quadratischem Grundriss errichtete Gebäude ist aufgrund seines Baualters und seiner prägenden Position im Straßenbild aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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