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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Dieburg
  • Theobaldstraße 15
Flur: 8
Flurstück: 313

Das villenartige Wohngebäude aus der Zeit um 1900 liegt etwas zurückgesetzt aus der übrigen Bauflucht der Theobaldstraße auf einem Eckgrundstück an der Einmündung der Wilhelm-Leuschner-Straße. Das Gebäude zeichnet sich durch eine zurückhaltende Gestaltung der Nord- und Ostfassade aus, die repräsentative Westfassade zur Straße sowie die südliche Eingangsfassade sind reich durch einen leicht hervortretenden Mittelrisaliten mit eingebundenem Zwerchhaus und Stufengiebel geprägt. Sandsteingerahmte Fenster in verschiedenen Formaten und Größen lockern das Fassadenbild auf. Es finden sich im Erdgeschoss Zwillingsfenster und mittig ein rundbogig überfangenes Fenster, das Obergeschossfenster des Mittelrisaliten ist als Dreiergruppe mit überhöhtem Mittelfenster ausgebildet. Die Gebäudekanten werden durch unregelmäßige Sandsteinquaderungen betont. Das an seiner südwestlichen Kante im Obergeschoss durch einen runden Erker mit spitzem Helm ausgestattete repräsentative Gebäude ist aufgrund seiner Wirkung im Straßenbild aus städtebaulichen sowie aus künstlerischen Gründen geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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