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Das im späten 19. Jahrhundert entstandene Gebäude zeigt eine ungewöhnliche Gestaltung aus aufwändigem Zierfachwerk. Der zweigeschossige, traufständige Hauptbau wird durch vier Fensterachsen gegliedert, die mit Klappläden ausgestattet sind. Die gesamte Fassade zeigt ein Fachwerkgefüge aus senkrechten Ständern und schräg bzw. gerundet angeordneten Kurzstreben, die der Fassade eine flächendeckende Musterung geben. Eine rechteckige Tordurchfahrt wird von einem durchfensterten Erkertürmchen mit hoher Zwiebelhaube bekrönt. Westlich schließt sich ein schmaler giebelständiger Bau an, der ähnlich aufwändiges Fachwerk zeigt und von einem Schopfwalmdach mit Freigespärre abgeschlossen wird. Das ungewöhnlich gestaltete Gebäude ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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