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Das traufseitig zur Straße ausgerichtete lang gestreckte Gebäude ist als Fachwerkbau über einem Bruchsteinsockel errichtet. Der Kernbau ist fünfachsig und wird mittig durch eine zweiläufige Freitreppe erschlossen. Im nördlichen Gebäudeteil findet sich eine überbaute Torfahrt, das gesamte Gebäude wird von einem Satteldach abgeschlossen. Um 1900 wurde nach Süden ein Anbau als Erweiterung in der gleichen Fassadengestaltung errichtet. Unter dem Gebäude hat sich ein Gewölbekeller erhalten. Das Gebäude mit seiner vielschichtigen Baugeschichte und seiner ortsbildprägenden Bedeutung ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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