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Das um die Wende zum 20. Jahrhundert in den Formen des Heimatstils gestaltete villenartige Wohnhaus liegt nördlich der Bahnlinie. Das mit verschiedenen An- und Vorbauten versehene Gebäude besteht im Kern aus einem über einem hohen Sockel eingeschossigen Gebäude mit hohem Mansarddach. Westlich ist ein Querriegel angefügt, der von einem Satteldach mit gleicher Firsthöhe abgeschlossen wird, der Eingang ist von einem turmartigen zweigeschossigen Vorbau betont, dessen offenes Erdgeschoss einen räumlichen Übergang bildet. Während das Erdgeschoss großteils verputzt ist und nur durch die Sandsteinlaibungen der Fenster betont wird, zeigt sich die obere Etage durchweg schindelverkleidet. Das sehr differenziert gestaltete Gebäude ist aus geschichtlichen sowie aus künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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