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Die im Norden des Ortes gelegene Hofstraße ist durch eine noch weitgehend intakte Reihung von geschlossenen Hofanlagen geprägt, durchsetzt mit kleineren bäuerlichen Wohngebäuden. Insbesondere die traufseitig zur Straße ausgerichtete Hofanlage Hofstraße 10, die durch eine große, überbaute Tordurchfahrt auffällt und im rückwärtigen, großen Hof noch Scheune und Nebengebäude aufweist, ist hier zu nennen. Wichtig ist ebenso das in straßenraumprägender Position den Übergang der Hofstraße in die Dilsbachstraße dominierende verschindelte Fachwerkgebäude Hofstraße 20. Die in ihrer historischen Aussage kaum veränderten Bereiche sind aus geschichtlichen Gründen im Sinne einer Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |