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Die im südlichen Bogen der Straße gelegene große Hofanlage prägt das Ortsbild in besonderem Maße. Das leicht in den Straßenraum hinein gerückte giebelständige Wohnhaus wurde als breit gelagerter zweigeschossiger Fachwerkbau errichtet und ist heute giebelseitig verschindelt. An den Traufseiten zeigt sich ein konstruktives Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben, das dem mittleren 18. Jahrhundert zugeordnet werden kann. An der nördlichen Traufseite sind zugesetzte Fensteröffnungen ablesbar. Als Besonderheit muss der in der westlichen Zone nur halb eingetiefte Gewölbekeller, der direkt vom EG aus erschlossen wird, angesehen werden. Das Wohnhaus ist aufgrund seines nur wenig veränderten Zustandes aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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