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Die zentral in der Ortsmitte gelegene Hofanlage besteht aus einem traufseitig zur Straße orientierten Wohngebäude mit mittiger, integrierter Durchfahrt, einem zurück gesetzten giebelständigen Wirtschaftsgebäude sowie einer im rückwärtigen Hof angeordneten Scheune. Das zeitweise auch als Gasthaus genutzte Hauptgebäude wurde als Fachwerkbau in unterschiedlichen Bauphasen errichtet. Die Straßenfassade ist derzeit verputzt und wird durch die paarweise bzw. zu Dreiergruppen zusammengezogenen Fenster sowie durch die außermittig angeordnete bogig abschließende Durchfahrt betont. Eine horizontale Gliederung erfährt der Bau durch ein hell abgesetztes Gesimsband. Das mit einem Halbwalmdach abschließende Gebäude zeigt an der Giebelseite konstruktives Fachwerk sowie eine breite Gebälkzone zum Dachgeschoss hin. Das dominante, großvolumige Wohnhaus ist aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |