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Die im Bogen laufende Hauptstraße markiert den älteren Teil des Dorfes und ist von Gemeinschaftsbauten wie der Viehwaage und der ehemaligen Schule sowie von mehreren noch geschlossen erhaltenen Hofanlagen geprägt. Hier sind insbesondere die in massiver Bauweise mit giebelständigen Wohnhäusern ausgestatteten Anwesen Hauptstraße 10, 12 und 15 zu nennen. Im nach Osten abknickenden Verlauf der Straße findet sich neben den klassischen Hofanlagen auch ein großer giebelständiger Bau, der zeitweise als Gasthaus genutzt war und einen Kinosaal, die Quellen Lichtspiele, beherbergte. Die sowohl die bäuerliche Lebensweise als auch den sozialen Wandel im Dorf wiederspiegelnde Gebäudeabfolge ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |