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Die großflächige Hofanlage befindet sich an der abknickenden Hauptstraße am Übergang zur Schulstraße. Das zweigeschossige in Ziegelmauerwerk errichtete Wohnhaus ist über einem aus bossierten Quadern gefügten Sandsteinsockel errichtet und entstand unter Verwendung von rotem und gelbem Ziegelsteinmaterial. Die bauzeitlich wahrscheinlich verputzte Giebelfassade ist horizontal durch ein Gesimsband gegliedert, und zeigt hochrechteckige, sandsteingefasste Fenster mit Klappläden. An der Gebäudeecke findet sich im Obergeschoss ein polygonaler Eckerker mit fünf Fenstern. Die zur Schulstraße ausgerichtete Traufseite wird neben dem weit auskragenden Erker auch durch die etwas außermittig aufgesetzte mit zwei Fenstern versehene breite Dachgaube geprägt. Östlich schließt sich an die Giebelseite des Gebäudes ein Torbau an, der zwei unterschiedlich hohe, von Korbbögen überfangene Toröffnungen zeigt, dessen niedrigere, als Handpforte genutzte, von einem Okulus bekrönt wird.
Die das Straßenbild dominierende Hofanlage ist mit Wohnhaus und Torbau aus städtebaulichen sowie aus künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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