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Das im Jahr 1898 als evangelisches Gemeindezentrum entstandene Gebäude ist über einem hohen Kellersockel aus Sandsteinquadern in Ziegelmauerwerk errichtet. Während der östliche Gebäudeteil traufseitig zur Straße ausgerichtet ist und zwei hohe Fenster aufweist, stellt sich der westliche Teil als schmaler hoch aufragender giebelständiger Bau dar, der durch zwei Fensterachsen gegliedert wird. Die mit Schopfwalmen versehenen Satteldächer sind rechtwinkelig aneinander gefügt. Ein Freigespärre unterhalb des Schopfwalms gehört, ebenso wie die Gesimsbänder auf Geschossdecken- und Kämpferhöhe, zu den zurückhaltenden Gestaltungsdetails. Das heute als Kindergarten genutzte Gebäude hat aufgrund seiner ausgewogenen Gestaltung und seiner wichtigen Position im Straßenbild aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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