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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Roßdorf
  • Kirchgasse 1
Pfarrhaus
Flur: 1
Flurstück: 467/1

Das südlich der Kirche gelegene Anwesen dominiert den Platz durch ein breit gelagertes, zweigeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Die Fassade des im Erdgeschoss massiv errichteten Gebäudes ist hier verputzt, das Fachwerkgefüge der oberen Geschosse zeigt eine Verkleidung aus Holzschindeln. Die zum Platz hin ausgerichtete Giebelfassade ist symmetrisch durch jeweils vier paarweise zusammengezogene Fenster mit Klappläden in Erd- und Obergeschoss gegliedert. Zur Mittelachse gerückt sind die Fenster des Dachgeschosses, ein mittig angeordnetes schmales Fenster bildet den Abschluss im zweiten Dachgeschoss. Die zurückhaltende und regelmäßige Gestaltung der Fassaden wird durch Sandsteinlaibungen, Klappläden und Pfettenkonsolen betont. Das gesamte äußere Erscheinungsbild zum Platz ist das eines stattlichen, repräsentativen Wohnhauses des ausgehenden 19. Jhs., im Rahmen der Sanierung konnte jedoch festgestellt werden, dass es sich im Kern um ein Gebäude der Zeit um 1700 handelt. Zum Denkmalumfang gehört auch die aus eisernem Tor, Zaun und Sandsteinpfosten bestehende Einfriedung. Das Anwesen ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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